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Graduate Campus – Überfachliche Kompetenzen

Wirtschafts Know-how

Inhalt  

Betriebswirtschaftliche Kenntnisse werden in immer mehr Funktionen des Berufslebens benötigt. Aber auch im Rahmen Ihrer Dissertation sind immer mehr Doktorierende mit betriebs- und volkswirtschaftlichen Fragestellungen konfrontiert. Beispielsweise bei der Budgetplanung für ein bestimmtes Projekt, der Planung und Durchführung von Konferenzen / Workshops, oder der Entscheidung für eine Fortführung der akademischen Karriere nach Abschluss der Dissertation. Auch in weiteren Bereichen des Alltags müssen mehr oder weniger täglich ökonomische Entscheidungen getroffen werden. Zwar lassen sich viele dieser Entscheidungssituationen intuitiv lösen, eine fundierte Argumentation oder ein bewusstes Abwägen der Vor- und Nachteile ist ohne entsprechende wirtschaftliche Grundkenntnisse nur schwer möglich. Allerdings vermittelt die fachorientierte Ausbildung im Studium solche Kenntnisse oft nicht.

Dieser Kurs soll diese Lücke insoweit schliessen, dass die Doktorierenden in spezifischen ökonomischen Entscheidungssituationen eine bewusste Entscheidung treffen können. Hierzu müssen die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten und deren jeweiligen Vor- und Nachteile bekannt sein.

Lernziele  
  • Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten betriebs- und volkswirtschaftlichen Konzepte und können diese einordnen.
  • Sie kennen die wesentlichen Vor- und Nachteile der Konzepte.
  • Sie wissen, in welchen Bereichen sich diese Konzepte anwenden lassen.
Dozierende   Dr. Martin Lutzenberger, Institut für Betriebswirtschaft, UZH
Zielgruppe   Doktorierende aller Fakultäten, die keinen wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund aufweisen.
Sprache   Deutsch
Dauer   2 Kurstage sowie 15 Stunden selbständige Arbeit zwischen dem ersten und zweiten Kurstag.
Termine   2.10.2020 9:00 - 17:30h
16.10.2020 9:00 - 17:30h
Stornofrist  

11.9.2020 23:59

Durchführungsort  

 RAA-E-30

Ansprechsperson   Eric Alms, Graduate Campus
ECTS Credit   1 ECTS Credit (muss von der jeweiligen Fakultät entsprechend anerkannt werden)